Arztpraxen
IT für Arztpraxen
Ich richte Praxis-IT so ein, dass sie die Anforderungen erfüllt und im Sprechbetrieb nicht im Weg steht. Von Server und Netzwerk bis zur Telematikinfrastruktur.
IT-Sicherheitsrichtlinie
Seit Oktober 2025 gilt mehr als Virenschutz.
Was das für Ihre Praxis bedeutet
Verantwortlich bleibt immer die Praxis. Eine Zertifizierung von IT-Dienstleistern sieht die Richtlinie derzeit nicht vor, und niemand ist verpflichtet, einen zertifizierten Dienstleister zu beauftragen.
Was seit Oktober 2025 neu ist
Seit dem 1. Oktober 2025 gilt eine erweiterte Fassung. Neu sind vor allem organisatorische Pflichten: regelmäßige Schulung des Personals, Einweisung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Praxis-IT, Sperren von Zugängen beim Ausscheiden, Vertraulichkeitsvereinbarungen mit externen Kräften und ein eigener Punkt zum Umgang mit verdächtigen E-Mails. Das sind die Anforderungen, die man nicht kaufen kann — und die deshalb in vielen Praxen liegen geblieben sind.
Die rechtliche Grundlage
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen steht heute in § 390 SGB V — bis zum Digital-Gesetz war es § 75b. Sie verpflichtet jede vertragsärztliche Praxis zu einem Mindestmaß an technischen und organisatorischen Maßnahmen, gestaffelt nach Größe: Bis zu fünf Personen, die ständig mit Datenverarbeitung befasst sind, gilt Anlage 1. Ab sechs Personen kommt Anlage 2 hinzu. Für Konnektor und Kartenterminals gilt zusätzlich Anlage 5.
Für Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen gilt dieselbe Richtlinie — die vertragszahnärztliche Versorgung ist ausdrücklich einbezogen. An Technik, Telematik und Praxis-Check ändert das nichts; anders sind nur die Praxissoftware und der Zeitpunkt, ab dem die Anforderungen für Sie verbindlich wurden.
Aufgabenteilung
Was ich mache — und was in der Praxis bleibt.
Ein großer Teil der Richtlinie ist Technik, den kann ich Ihnen abnehmen. Ein kleinerer Teil ist Organisation, den kann Ihnen niemand abnehmen. Damit Sie wissen, worauf Sie sich einstellen:
Was die Richtlinie verlangt
Getrennte Netze für Praxis, Telematik und Patienten-WLAN. Datensicherung nach einem Plan, der festhält, was wie oft gesichert wird. Aktueller Virenschutz und Firewall. Regelmäßige Updates. Eigene Zugänge je Person statt eines gemeinsamen Kontos. Verschlüsselte Notebooks und Datenträger. Geschützt aufgestellte TI-Komponenten.
Was ich übernehme
Einrichtung und laufender Betrieb: Netzwerk und Segmentierung, Datensicherung samt Test der Rücksicherung, Schutzprogramme, Updates, Rechtevergabe, Verschlüsselung, Aufstellung von Konnektor und Kartenterminals. Dazu die Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen — die brauchen Sie, wenn doch einmal jemand nachfragt.
Was bei Ihnen bleibt
Die Unterweisung Ihres Teams, der Umgang mit Zugängen bei Personalwechsel und die Entscheidung, was in Ihrer Praxis erlaubt ist. Die Schulung halte ich auf Wunsch bei Ihnen vor Ort und dokumentiere sie — verantwortlich für die Einhaltung bleibt aber die Praxis. Das ist keine Formalie, das steht so im Gesetz.
Praxis-Check
Zehn Fragen. Kreuzen Sie an, was zutrifft.
Jeder Punkt hier steht für eine Anforderung der Richtlinie. Sie bekommen kein Ergebnis auf den Bildschirm — ich sehe mir Ihre Angaben an und rufe zurück. Meist ist die Lage in zehn Minuten am Telefon geklärt. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Wie eine ausführliche Bestandsaufnahme vor Ort abläuft, steht beim IT-Check.
Praxissoftware und Telematik
Die Basis unter Ihrem Praxissystem ist meine Aufgabe.
Ob Duria, medatixx, Quincy oder ein anderes System: Der Support für die Software selbst läuft über den Hersteller oder dessen Partner. Server, Netzwerk, Datensicherung und Arbeitsplätze darunter richte ich ein und halte sie in Betrieb. Diese Trennung ist üblich und sie funktioniert — solange klar ist, wer wofür zuständig ist.
Dasselbe gilt für die Telematikinfrastruktur. Der Anschluss muss sauber ins Praxisnetz integriert und abgesichert sein, sonst hängt am Montagmorgen das Einlesen der Versichertenkarte. Konnektor und Kartenterminals gehören zudem in ein eigenes Netzsegment und an einen Ort, an dem nicht jeder herankommt — so verlangt es Anlage 5 der Richtlinie.
Bei einem Umzug, Wechsel oder Neuaufbau stimme ich mich direkt mit Ihrem Softwarehaus ab. Die Datenübernahme wird geprüft und terminiert, bevor irgendetwas abgeschaltet wird.
Referenz
Eine Kinderarztpraxis, komplett neu aufgebaut.
Kinderarztpraxis in Alsdorf. Die Ausgangslage war die, der ich in Praxen am häufigsten begegne — und der Ablauf zeigt ganz gut, wie so ein Projekt bei mir läuft.
Ausgangslage
Über Jahre gewachsene Technik. Alles lief, aber alles dauerte. Kein funktionierendes Backup, kein Schutzkonzept — ein Zustand, der entsteht, wenn gewachsene IT über Jahre nicht grundlegend überprüft wurde.
Umsetzung
Kompletter Neuaufbau der Praxis-IT: Server, Netzwerk und Arbeitsplätze. Sämtliche Daten wurden übernommen, das Praxisverwaltungssystem in Abstimmung mit dem Softwarehersteller migriert.
Seitdem
Die Praxis arbeitet auf neuer Technik — mit funktionierender Datensicherung und abgesichertem Zugriff auf die Patientendaten.
Häufige Fragen aus Praxen
Kurz beantwortet
Gilt die Richtlinie auch für unsere Privatpraxis?
Die Richtlinie nach § 390 SGB V richtet sich an die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung. Unabhängig davon verlangt die Datenschutz-Grundverordnung von jeder Praxis angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Die Anforderungen überschneiden sich weitgehend — praktisch ist der Unterschied gering.
Wer kontrolliert, ob wir das umgesetzt haben?
Eine anlasslose Prüfung ist nicht vorgesehen, und eine gesetzliche Pflicht zum Nachweis gibt es nicht. Ernst wird es, wenn etwas passiert: Nach einem Datenschutzvorfall fragt die Aufsichtsbehörde, welche Maßnahmen getroffen waren. Genau deshalb empfiehlt die KBV, die Umsetzung intern zu dokumentieren. Für meine Kunden lege ich diese Dokumentation an und halte sie aktuell.
Können Sie im laufenden Sprechbetrieb umbauen?
Das ist der Regelfall. Der größte Teil der Arbeit lässt sich vorbereiten und auf Abende, den Mittwochnachmittag oder das Wochenende legen. Wo eine Unterbrechung unvermeidbar ist, sage ich Ihnen vorher, wie lange sie dauert — und halte mich daran.
Wie schnell sind Sie da, wenn morgens nichts geht?
Per Fernwartung meist sofort, damit ist ein großer Teil der Störungen erledigt, bevor der Wartezimmerbetrieb anläuft. Vor Ort bin ich im Raum Aachen und Köln in der Regel am selben Tag. Wenn der Betrieb steht, zählt keine Uhrzeit: Notfalleinsätze auch abends und am Wochenende, nach gesonderten Konditionen.
Übernehmen Sie auch die Unterweisung des Teams?
Ja. Das dauert etwa eine Stunde, findet an den Geräten Ihrer Praxis statt und behandelt die Punkte, die im Alltag wirklich vorkommen: verdächtige E-Mails, Umgang mit Zugängen, mobile Geräte. Sie bekommen eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Sie arbeiten allein — was ist, wenn Sie ausfallen?
Eine berechtigte Frage, wenn eine Praxis von ihrer IT abhängt. Für Spezialfälle und für Vertretung arbeite ich mit festen Partnern zusammen. Dazu kommt, dass Ihre Systeme dokumentiert sind: Zugänge, Aufbau, Datensicherung. Wer im Notfall übernimmt, muss nicht erst raten. Ihr Ansprechpartner bleibe im Normalfall ich.
Sprechen wir über Ihre Praxis.
Ein Anruf reicht, um einzuschätzen, wo Ihre Praxis steht. Wenn Sie den Check ausgefüllt haben, melde ich mich innerhalb eines Werktags.